KI in der Anwaltskanzlei: im Rahmen des Berufsgeheimnisses.
Eine Kanzlei darf KI mit Klientendaten nutzen, wenn sie einem der drei Wege folgt, die der Schweizerische Anwaltsverband beschreibt. Ohne einen davon bleiben vertrauliche Informationen ausserhalb von KI-Systemen.
Was das Berufsgeheimnis umfasst
Nach Artikel 13 des Anwaltsgesetzes (BGFA) unterstehen Anwältinnen und Anwälte zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen dafür, dass auch ihre Hilfspersonen es wahren. Das Strafgesetzbuch, Artikel 321, bestraft eine Verletzung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, für Anwälte und ihre Hilfspersonen gleichermassen.
Die drei Wege des SAV
Die Wegleitung des Schweizerischen Anwaltsverbands zur künstlichen Intelligenz, vom Vorstand am 14. Juni 2024 verabschiedet, nennt drei Wege, KI mit vertraulichen Daten zu nutzen:
- On-Premise: Die Software läuft im kanzleieigenen Netzwerk, und keine Daten verlassen es oder werden ausserhalb der Infrastruktur der Kanzlei gespeichert
- Outsourcing: Der Anbieter wird nach den Regeln des SAV für IT-Outsourcing und Cloud-Computing beigezogen
- Einwilligung: Die aufgeklärte Klientschaft unterzeichnet eine Einverständnis- und Verzichtserklärung zu Berufsgeheimnis und DSG
Was der Weg über Outsourcing verlangt
Die Wegleitung des SAV zum IT-Outsourcing vom November 2022 behandelt einen IT-Dienstleister als Hilfsperson. Ihn beizuziehen, steht nicht in einem grundsätzlichen Widerspruch zum Berufsgeheimnis und braucht keine vorgängige Einwilligung der Klientschaft.
- Ein schriftlicher Vertrag mit dem Dienstleister
- Der Dienstleister wird darauf hingewiesen, dass er als Hilfsperson dem Berufsgeheimnis untersteht, und vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet
- Der Vertrag hält fest, von wo aus der Dienstleister arbeitet, von wo er auf die Daten zugreift und wo sie gespeichert werden
- Subunternehmer sind vertraglich eingeschränkt und namentlich aufgeführt. Verpflichten sie sich nicht direkt gegenüber der Kanzlei zur Geheimhaltung, sollen sie keine geheimen Daten einsehen können, zum Beispiel dank Verschlüsselung
- Der SAV empfiehlt, die Klientschaft im Mandatsvertrag zu informieren, und gibt eine Musterklausel vor
Welcher Weg passt
Bei einem grossen KI-Anbieter heisst der Weg über Outsourcing, diese Punkte in seinen Vertrag zu bringen, auch für seine Subunternehmer. Ein Modell im eigenen Netzwerk erfüllt den ersten Weg ohne das, weil keine Daten die Kanzlei verlassen. Offene Modelle beherrschen Zusammenfassungen, Entwürfe und die Suche in den eigenen Dokumenten der Kanzlei und laufen auf einem einzelnen Server mit passender Grafikkarte. Ich richte solche Systeme ein und betreibe sie.
Die Einwilligung passt für einzelne Mandate, etwa wenn eine Klientin einen grossen Datenraum mit KI prüfen lassen will. Der SAV empfiehlt zudem, die Verantwortung für das Ergebnis vorher mit ihr zu besprechen.
Wo KI in der Kanzlei hilft
- Lange Akten, Korrespondenz und Datenräume zusammenfassen
- Eigene Rechtsschriften, Gutachten und Vorlagen durchsuchen
- Erste Entwürfe von Briefen, Verträgen und Eingaben aus den Vorlagen der Kanzlei
- Übersetzungen von Dokumenten und Korrespondenz
- Prüfen, ob jedes Zitat und jede Fundstelle in einem Entwurf in der Quelle steht
Wer für das Ergebnis haftet
Die Anwältin oder der Anwalt. Nach der Wegleitung des SAV können sie sich nicht darauf berufen, die KI habe einen Fehler gemacht. Das Ergebnis der KI ist unabhängig und kritisch zu überprüfen, und die KI zu fragen, ob ihre Antwort stimmt, ist keine Prüfung. Der SAV empfiehlt jeder Kanzlei, eine interne Weisung mit den Regeln für KI zu erlassen.
Fragen
Darf eine Anwältin ChatGPT für Mandate nutzen?
Mit vertraulichen Klientendaten nur auf einem der drei Wege des SAV: im eigenen Netzwerk der Kanzlei, nach den Regeln für Outsourcing oder mit Einwilligung der aufgeklärten Klientschaft. Für Text ohne Klienteninformationen, etwa den Entwurf eines allgemeinen Artikels, gelten diese Regeln nicht.
Muss die Klientschaft zustimmen, wenn die Kanzlei einen IT-Dienstleister beizieht?
Eine Einwilligung braucht es nach der Outsourcing-Wegleitung des SAV nicht. Das Datenschutzgesetz verlangt aber, die Klientschaft über die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern ihrer Daten zu informieren. Der SAV gibt dafür eine Musterklausel für den Mandatsvertrag vor.
Was braucht ein KI-System im eigenen Netzwerk der Kanzlei?
Einen Server im Büro oder im eigenen Rechenzentrum, auf dem ein offenes Modell läuft, eine Suche über die Dokumente der Kanzlei und Zugriffsrechte, die denen der Ablage entsprechen. Keine Daten verlassen das Netzwerk, also gilt der erste Weg der SAV-Wegleitung.