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Lokale KI oder Cloud-Anbieter: wo Ihre Daten liegen sollen.

Für die meisten Firmendaten brauchen Sie kein lokal betriebenes Modell. Das Schweizer Recht lässt einen KI-Anbieter zu, auch im Ausland, wenn Vertrag und Zielland seine Bedingungen erfüllen. Eine gewählte Region oder ein selbst betriebenes Modell ist für Daten unter Berufsgeheimnis, mit vertraglichem Weitergabeverbot oder für besonders schützenswerte Personendaten. Sortieren Sie zuerst Ihre Daten.

Was das Schweizer Recht verlangt

Das Datenschutzgesetz (DSG) nennt kein KI-Produkt und verbietet keines. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hielt am 8. Mai 2025 fest, dass das DSG auf KI direkt anwendbar ist. Auch Bearbeitungen mit hohen Risiken sind demnach grundsätzlich zulässig, wenn angemessene Massnahmen die betroffenen Personen schützen.

Zwei Artikel bestimmen, wo ein Modell laufen darf. Nach Artikel 9 dürfen Sie Personendaten per Vertrag einem Auftragsbearbeiter übergeben, wenn er sie nur so bearbeitet, wie Sie es selbst dürften, und keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht das verbietet. Nach Artikel 16 dürfen Personendaten ins Ausland, wenn der Bundesrat den Schutz dort als angemessen festgestellt hat oder wenn Garantien wie anerkannte Standardklauseln bestehen.

Die Liste in der Datenschutzverordnung, Stand 1. Dezember 2025, enthält alle EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich. Seit dem 15. September 2024 stehen auch die USA darauf, aber nur für Unternehmen, die nach dem Datenschutzrahmen zwischen der Schweiz und den USA zertifiziert sind.

Weg 1: Anbieter mit Geschäftsvertrag

Am wenigsten Aufwand macht die API eines grossen Anbieters oder ein Geschäftsabo mit denselben Bedingungen: kein Training mit Ihren Daten und begrenzte Speicherung. Laut der API-Dokumentation von OpenAI werden API-Daten nicht zum Training der Modelle verwendet, ausser Sie stimmen zu. Protokolle zur Missbrauchserkennung können Eingaben und Antworten enthalten und werden bis zu 30 Tage aufbewahrt. Inhalte daraus herauszuhalten, braucht die vorgängige Zustimmung von OpenAI.

Wo der Text bearbeitet wird, legen diese Bedingungen nicht fest. Bei einem Anbieter in den USA stützt sich die Übermittlung auf seine Zertifizierung oder auf Garantien im Vertrag.

Weg 2: Anbieter mit gewählter Region

Manche Anbieter lassen Sie die Region festlegen. OpenAI führt eine Region mit dem Namen «Europe (EEA + Switzerland)», in der Inhalte gespeichert und bearbeitet werden. Sie steht berechtigten Kunden auf Anfrage offen, setzt genehmigte Einstellungen zur Missbrauchserkennung und einen Vertragszusatz voraus und kostet bei Modellen, die seit dem 5. März 2026 erschienen sind, 10 % mehr. Eine Region nur für die Schweiz führt OpenAI nicht auf.

Microsoft Azure führt die Region Switzerland North. Laut der Dokumentation bearbeiten nur die regionalen Bereitstellungsarten Anfragen in der gewählten Region. In Switzerland North gibt es so GPT-4.1 und GPT-4o mit Abrechnung nach Verbrauch und GPT-5.1 mit reservierter Kapazität. Die GPT-6-Modelle sind dort nur als «Data Zone» oder «Global» aufgeführt. Dann kann eine Anfrage irgendwo in der EU-Datenzone von Microsoft oder in jeder Azure-Region bearbeitet werden, in der das Modell läuft.

Eine Region legt fest, wo die Rechner stehen. Der Anbieter betreibt sie weiterhin, erhält Ihren Text und bleibt Auftragsbearbeiter. Eine Geheimhaltungspflicht kann ihn deshalb trotzdem ausschliessen.

Weg 3: ein Modell, das Sie selbst betreiben

Hier läuft ein heruntergeladenes Modell auf eigener oder gemieteter Hardware, zum Beispiel mit Ollama. Dessen Hersteller schreibt, dass er Eingaben und Daten nicht sieht, wenn ein Modell lokal läuft. Ollama bietet auch Cloud-Modelle an, die ein reiner Lokalmodus abschaltet.

Kein KI-Anbieter erhält die Daten. Dafür übernehmen Sie den Betrieb und sind allein für die Datensicherheit verantwortlich, die das DSG verlangt. Bei gemieteter Hardware behandeln Sie die Hosting-Firma als Auftragsbearbeiter. Mein Produkt InkDraft kann für Unternehmen, die keine Daten an einen öffentlichen KI-Dienst schicken dürfen, mit einem selbst betriebenen Modell laufen.

  • Speicher: Im Beispiel der Ollama-Dokumentation belegt ein einzelnes Modell 42 GB Grafikspeicher
  • Tempo: Reicht der Speicher nicht, um ein weiteres Modell zu laden, kommen neue Anfragen in eine Warteschlange
  • Zugriff: Ollama antwortet standardmässig nur auf dem Rechner, auf dem es läuft. Jemand muss es für das Team einrichten, absichern und aktualisieren
  • Qualität: Modelle, die man selbst betreiben kann, liegen bei anspruchsvollen Aufgaben hinter den führenden gehosteten

Welche Daten mehr brauchen als Weg 1

Drei Arten von Daten brauchen mehr Sorgfalt. Bei den ersten beiden ist zu klären, ob die Pflicht einen Anbieter überhaupt zulässt. Wenn nicht, bleibt nur das selbst betriebene Modell. Bei der dritten wählen Sie eine feste Region oder ein selbst betriebenes Modell.

  • Daten unter Berufsgeheimnis: Wer geheime Personendaten, die er im Beruf erfahren hat, vorsätzlich offenbart, wird mit Busse bis zu 250'000 Franken bestraft. Das gilt auch für Personen, die für eine geheimhaltungspflichtige Person arbeiten
  • Daten, deren Weitergabe ein Vertrag verbietet: Prüfen Sie Kundenverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen auf eine solche Klausel
  • Besonders schützenswerte Personendaten: Dazu zählt das Gesetz unter anderem Daten über Gesundheit, religiöse und politische Ansichten, genetische und biometrische Daten, Strafverfahren und Sozialhilfe. Wer sie in grossem Umfang bearbeitet, muss vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen

So entscheiden Sie

  • Listen Sie auf, welche Arten von Daten Ihr Team einer KI geben würde, etwa E-Mails, Offerten, Verträge und Personaldossiers
  • Markieren Sie, was unter Berufsgeheimnis steht, einem vertraglichen Weitergabeverbot unterliegt oder besonders schützenswert ist
  • Wählen Sie für den Rest einen Anbieter mit Geschäftsvertrag und fragen Sie, wo er Anfragen bearbeitet und, falls in den USA, ob er zertifiziert ist
  • Lassen Sie sich für die markierten Daten die Region schriftlich geben und prüfen Sie, welche Modelle es dort gibt
  • Wo kein Anbieter zulässig ist, testen Sie ein selbst betriebenes Modell an echten Aufgaben, bevor Sie Hardware kaufen
  • Halten Sie die Regel auf einer Seite fest, damit alle wissen, was wohin darf

Fragen

Ist ChatGPT für Schweizer Unternehmen verboten?

Nein. Das Datenschutzgesetz regelt, welche Daten an wen und in welches Land gehen, und nennt kein Produkt. Ein pauschales Verbot im Unternehmen verlangt das Gesetz nicht. Ersetzen Sie es durch eine Regel pro Art von Daten.

Ist die Übermittlung in die USA damit endgültig geregelt?

Der Eintrag gilt nur für zertifizierte Unternehmen. Prüfen Sie also die Zertifizierung Ihres Anbieters. Laut Verordnung wird die Angemessenheit periodisch neu beurteilt und die Liste geändert, wenn der Schutz nicht mehr angemessen ist. Notieren Sie das Datum Ihrer Prüfung und wiederholen Sie sie.

Gelten diese Regeln, wenn wir keine Kundendaten eingeben?

Das Gesetz erfasst Personendaten, also alle Angaben zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Ein Text ohne solche Angaben, zum Beispiel ein Entwurf für Ihre Website, fällt nicht darunter. Den Namen zu entfernen genügt nicht, wenn der Text weiterhin auf eine einzelne Person weist.

Quellen

  1. Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG), SR 235.1
  2. Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV), SR 235.11, Anhang 1
  3. Update: Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar
  4. Data controls in the OpenAI platform
  5. Region availability for Foundry Models sold by Azure
  6. FAQ